Hausverwaltung: Unser Service für Eigentümer & Eigentümergemeinschaften
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung vermieten? Oder vermieten bereits Immobilien in Bielefeld, Gütersloh oder Halle in Westfalen und möchten kaufmännische Aufgaben abgeben? Gerne unterstützen wir Sie bei der ordentlichen, fachgerechten Hausverwaltung Ihrer Mietobjekte oder Eigentümergemeinschaft.
Wir entlasten Vermieter & Eigentümergemeinschaften
Ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind: Aufgaben wie die Erstellung von Abrechnungen oder das Verfassen von Beschlussvorlagen können mühsam und zeitraubend sein, wenn man nicht über die Kenntnisse verfügt. Das Problem: Als Vermieter oder Eigentümergemeinschaft müssen Sie sich früher oder später darum kümmern. Und vor allem sollten Abrechnungen, Wirtschaftspläne und alles andere absolut korrekt sein, damit Sie als Vermieter oder Eigentümergemeinschaft keine finanziellen Nachteile ziehen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der fachkundigen Hausverwaltung Ihrer Mietobjekte oder Eigentümergemeinschaft in folgenden Bereichen:
Kaufmännische Hausverwaltung
Im Rahmen der kaufmännischen Hausverwaltung übernehmen wir für Sie die Verwaltung der Mieteinnahmen, die Abrechnung der Nebenkosten, die Bezahlung anfallender Kosten sowie die Prüfung von Verträgen. Wir achten darauf, dass alle monetären Vorgänge ihre Richtigkeit haben, mahnen säumige Mieter an und kümmern uns um die Buchhaltung. Gleichzeitig überwachen wir die Liquidität und Rücklagenbildung für die Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Erstellung der Abrechnungen und Wirtschaftspläne
Abrechnungen und Wirtschaftspläne sind wesentliche Bestandteile einer sorgsamen Hausverwaltung. Als bestellter WEG-Verwalter kümmern wir uns um sämtliche Abrechnungen und die genaue Kalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr. Mit Sorgfalt berücksichtigen wir bei der Erstellung der Abrechnungen und Wirtschaftspläne alle gesetzlichen Vorgaben für Wohnungseigentumsgesellschaften beziehungsweise WEG-Verwalter.
Verfassen von Beschlussvorlagen
Als berufener Verwalter Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft verfassen wir auf Wunsch Beschlussvorlagen, die Ihnen bei verschiedenen Beschlussverfahren als Muster dienen und damit den Vorgang erleichtern.
Einberufung und Leitung der Wohnungseigentümerversammlungen
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des WEG-Verwalters gehört auch die Einberufung der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen und - sofern vereinbart - die Führung des Vorsitzes und der Beschlusssammlung. Auch diese Aufgaben übernehmen wir im Rahmen der Hausverwaltung für Sie.
Hausverwaltung ist Vertrauenssache
Durch unsere jahrelange Tätigkeit als Hausverwalter und Immobilienmakler sind wir mit den Aufgaben und Pflichten der Hausverwaltung bestens vertraut - ebenso wie mit dem Markt, den Bedürfnissen der Eigentümer und Bewohner. Mit uns als Hausverwalter für Ihre Immobilie vertrauen Sie auf einen kompetenten, zuverlässigen und qualifizierten Partner, dessen Herz für Immobilien und Menschen schlägt. Gerne erarbeiten wir ein Leistungspaket für die Hausverwaltung, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.